leben und arbeiten

leben und arbeiten

Grundlage der Zusammenarbeit sollen Kooperation und Vertrauen sein. Gemeinsam vereinbaren Arbeitsuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit. Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird bis schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.


Wichtige Einzelthemen sind:


- Weiterbildung

- geförderte Beschäftigungen

- Zuverdienstregelungen

- Coaching bei der Arbeitsplatzsuche

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