für Erwerbstätige

Die neuen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung

älterer Arbeitnehmer


Die Deutsche Rentenversicherung informierte in ihrer Sonderbroschüre vom Jan. 2023 darüber, dass es seit dem 1. Januar 2023 auch bei den vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt. Es sei also möglich, zwei Einkünfte (Rente und Arbeitsentgelt) mit selbstbestimmten Arbeitszeiten nebeneinander zu beziehen.


Daraus ergeben sich ganz neue und vielfältige Gestaltungsmöglich-keiten zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer oder einer Rückkehr von Rentenbeziehern in das Berufsleben.


Wir bieten Unternehmen halbtägige Erstberatungen mit Führungs-kräften, der Geschäftsleitung, Betriebsräten und betroffenen Arbeitnehmern an. Auf der Basis einer einfachen Altersstrukturanlyse loten wir gemeinsam aus, wie der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand gelingen kann. Da es derzeit für Beratungen zu dieser Thematik keine staatliche Förderung gibt, müssen wir eine Beratungsgebühr in Höhe von 250 € erheben.

Dies sind nur einige Fragen, auf die wir gemeinsam Antworten finden wollen:


„Ist eine Verkürzung der Wochenarbeitszeiten gewünscht und möglich?“

„Sollen mehr Urlaubstage oder operative Freistellungen vereinbart werden?“

„Sind andere Tätigkeiten, andere Arbeitsumgebungen und eine angepasste Entlohnung geraten?“

„Sind dazu ergänzende Weiterbildungsangebote hilfreich oder notwendig?“

„Welche arbeitsrechtlichen Folgen ergeben sich und für welchen Zeitraum soll das gelten?“

„Welche vorübergehende Gesamteinkommen (Lohn plus Rente) ergeben sich?“

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